Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
2. Buchungsprozess
3. Leistungen der Anbieterin
4. Rabatt- und Aktionsbedingungen
5. Veranstaltungsort und besondere Bestimmungen für Online-Workshops
6. Brautstyling Vertrag
7. Stornierung und Rückzahlung
8. Zahlung
9. Haftung
10. Leistungsverzögerungen und -ausfälle
11. Sonderreglung Stornierung und Umbuchung gegen ,,Covid-19''
12. Verwendung und Anfertigung von Bildmaterial
13. Datenschutz
14. Salvatorische Klausel
15. Schlussbestimmung
16. ABGs nur geltend bei Buchung des Brautstylings
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Monia-Diana Söhner (im Folgenden "Anbieterin") und ihren Kund:innen (im Folgenden "Kunde") in Bezug auf die Buchung von Workshops, Online-Beratungen, Brautstylings sowie offline Beratungsterminen, Fotoshootings oder Drehs über die Webseite der Anbieterin.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Tätigkeit der Anbieterin für Workshops, Online- und Offline-Beratungen sowie Drehs und Shootings zum vertraglich vereinbarten Zweck. Die Tätigkeit umfasst die Planung und Durchführung entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden zustande.
Der Vertrag gilt für alle vereinbarten Leistungen sowie für nachträglich schriftlich dazu gebuchte Leistungen, ausgenommen sind hier Spontanleistungen. Brautstylings sind in separaten AGBs (siehe Absatz 16) geregelt.
2. Buchungsprozess
2.1 Der Kunde kann Termine für Workshops, Online-Beratungen, Brautstylings sowie offline Termine, Fotoshootings oder Drehs über das Buchungsformular auf der Webseite der Anbieterin auswählen und buchen.
2.2 Die Buchung wird erst nach Bestätigung durch die Anbieterin verbindlich.
2.3 Der Kunde erhält eine automatische Bestätigungsmail über den gebuchten Termin. Die endgültige Terminbestätigung erfolgt durch die Anbieterin per E-Mail.
2.4 Die Rechnung für Workshops und Online-Beratungen wird separat im Anschluss an die Buchung per E-Mail gesendet und ist nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
3.Leistungen der Anbieterin
3.1 Die von der Anbieterin zu erbringende Leistung umfasst die vereinbarten Dienstleistungen gemäß der Buchung. Änderungswünsche nach Abschluss der Vereinbarung können, vorbehaltlich Drehs, Shootings, Brautstylings und Online- & Offlineberatungen, in der Regel nicht berücksichtigt werden.
3.2 Die Parteien vereinbaren, dass die Leistung gemäß Punkt 1 von der Anbieterin zum vereinbarten Termin erbracht wird und die Kunden den angegebenen Gesamtbetrag als Honorar auf das angegebene Konto der Anbieterin entrichten. Mit der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung am Termin ist die Vertragsleistung erbracht. Eine nachträgliche Preissenkung ist ausgeschlossen.
4. Rabatt- und Aktionsbedingungen
4.1 Die Anbieterin kann Rabattcodes anbieten, die vom Kunden bei der Buchung von Leistungen verwendet werden können. Rabattcodes werden mit einem spezifischen Gültigkeitszeitraum versehen, innerhalb dessen sie eingelöst werden können.
4.2 Rabattcodes sind ausschließlich während des Buchungsvorgangs unter dem Punkt "Spezielle Wünsche" anzugeben. Rabattcodes, die nicht während des Buchungsvorgangs angegeben wurden, sind nicht gültig.
4.3 Nach Ablauf des festgelegten Gültigkeitszeitraums kann der Rabattcode nicht mehr eingelöst werden. Eine nachträgliche Anwendung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.
5. Veranstaltungsort und besondere Bestimmungen für Online-Workshops
5.1 Bei der Buchung von Drehs und Shootings ist der Veranstaltungsort vom Kunden anzugeben. Für Workshops wird der Veranstaltungsort von der Anbieterin bis kurz vor Beginn des Workshops bekannt gegeben, da sich die Workshoplocations kurzfristig ändern können. Die Workshops finden jedoch immer in Stuttgart oder in einem Umkreis von maximal 20 km statt.
5.2 Besondere Bestimmungen für Online-Workshops
Für Online-Workshops gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
(1) Die Teilnahme erfolgt über die Online-Meeting-Plattform Zoom, für die dem Kunden vor Beginn des Workshops ein Zugangslink zur Verfügung gestellt wird.
(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich für eine stabile Internetverbindung sowie die Verfügbarkeit der notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Computer, Webcam, Mikrofon).
(3) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für technische Probleme oder Unterbrechungen während des Workshops, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich respektvoll zu verhalten und die geltenden Regeln für Online-Kommunikation einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Regeln behält sich die Anbieterin das Recht vor, den betreffenden Kunden vom Workshop auszuschließen.
6. Brautstyling Vertrag
Die spezifischen AGBs für Brautstylings sind in einem separaten Vertrag (siehe Absatz 16) festgelegt, der Bestandteil dieses Gesamtvertrags ist, aber nur bei Buchung eines Brautstylings gültig ist. Siehe "Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Brautstyling Vertrag".
7. Stornierung und Rückzahlung
7.1 Stornierungen von gebuchten Terminen müssen schriftlich per E-Mail an die Anbieterin erfolgen.
7.2 Für Stornierungen von Brautstylings gelten die Stornierungsbedingungen gemäß §9 des Brautstyling Vertrags. (siehe Absatz 16)
7.3 Bei Offline-Terminen, Fotoshootings oder Drehs müssen diese mindestens 1 Woche im Voraus abgesagt werden. Bei Absagen 3 Tage vor Kursbeginn ohne Krankmeldung muss der komplette Preis gezahlt werden. Bei Absagen weniger als 1 Woche im Voraus fallen 50% des Preises an.
8. Zahlung
8.1 Die Zahlung für Workshops und Online-Beratungen erfolgt nach der Buchung separat per Rechnung.
8.2 Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung per PayPal oder Banküberweisung möglich.
8.3 Bei offline Terminen, Fotoshootings oder Drehs wird eine Kilometerpauschale von 0,40 EUR pro Kilometer fällig, sofern der Drehort weiter als 20 km von Stuttgart entfernt ist. Eine Overtimepauschale von 79 EUR/Std wird ab der 10. Stunde fällig.
9. Haftung
9.1 Die Anbieterin haftet nicht für Schäden oder Verluste an persönlichen Gegenständen der Kunden während der Dienstleistungserbringung.
9.2 Die Kunden sind verpflichtet, der Anbieterin vor der Dienstleistungserbringung alle relevanten Informationen über Allergien oder Unverträglichkeiten mitzuteilen. Die Anbieterin haftet nicht für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, die während oder nach der Dienstleistungserbringung auftreten, sofern diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden.
9.3 Für Brautstylings gilt die Haftungsregelung gemäß §11 des Brautstyling Vertrags. (siehe Absatz 16)
9.4
(1) Ein Anspruch auf etwaige Mängelgewährleistungsrechte der Auftraggeberin ist ausgeschlossen.
(2) Unbeschadet dessen haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Auftragnehmerin, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei von der Auftragnehmerin Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet die Auftragnehmerin bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen.
9.5 Im Falle der Unzufriedenheit eines Kunden mit der Leistung eines Workshops, einer Beratung, Shootings oder Drehs besteht grundsätzlich keine Möglichkeit zur Geldrückerstattung. In seltenen Ausnahmefällen kann die Anbieterin nach eigenem Ermessen und bei Vorliegen eines triftigen Grundes eine Rückerstattung des Geldes erwägen.
9.5 Die Anbieterin verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Debeka, die Schäden abdeckt, die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen entstehen können. Weitere Informationen hierzu sind im Impressum auf der Webseite der Anbieterin zu finden.
9.6 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für etwaige Schäden oder Verluste, die er am Veranstaltungsort verursacht. Im Falle von Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen, sofern er sie verursacht hat, oder gegebenenfalls über seine Versicherung abzudecken.
9.10 Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen, die am Veranstaltungsort auftreten, und der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Sicherheit und sein Wohlbefinden während des Events.
9.11 Im Falle der Unzufriedenheit eines Kunden mit der Leistung eines Workshops, einer Beratung, Shootings oder Drehs besteht grundsätzlich keine Möglichkeit zur Geldrückerstattung. In seltenen Ausnahmefällen kann die Anbieterin nach eigenem Ermessen und bei Vorliegen eines triftigen Grundes eine Rückerstattung des Geldes erwägen.
10. Leistungsverzögerungen und -ausfälle
10.1 Im Falle einer Krankheit oder unvorhergesehenen Umständen, die die Durchführung eines Workshops oder Beratungstermins durch die Anbieterin beeinträchtigen, behält sich die Anbieterin das Recht vor, den Termin zu verschieben. Die Kunden werden in einem solchen Fall so früh wie möglich darüber informiert.
10.2 Bei Gruppenworkshops mit einer Teilnehmeranzahl unter 5 Teilnehmern behält sich die Anbieterin das Recht vor, den Workshop zu verschieben. Die Kunden werden in einem solchen Fall rechtzeitig informiert und alternative Termine werden angeboten.
Die Anbieterin hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist oder der Kunde nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
11. Sonderreglung Stornierung und Umbuchung gegen ,,Covid-19''
11.1 Sollte die vereinbarte Leistung oder die Hochzeit nicht stattfinden können, da die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aufgrund Covid-19 es nicht anders zulassen (etwa bei einem Lockdown oder bei Kontaktbeschränkungen), kann die vereinbarte Leistung je nach Möglichkeit und Verfügbarkeit auf einen späteren Termin umgebucht werden.
11.2 Ein Rechtsanspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. § 8 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt.
12. Verwendung und Anfertigung von Bildmaterial
12.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieterin Fotos vom Kunden und ihrer an ihrer ausgeführten Dienstleistung anfertigt, verarbeitet und speichert. Die Anbieterin ist berechtigt, diese Fotos zur Eigenwerbung (Homepage, Social Media, Instagram, Flyer, usw.) vorbehaltlich eines späteren Widerrufs zu nutzen.
12.2 Die Einverständniserklärung hierzu wird mit Unterzeichnung dieser AGBs wirksam.
12.3 Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft schriftlich widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
12.4 Die Anbieterin erklärt sich damit einverstanden, dass sie während eines Workshops oder bei Shootings oder Drehs vom Kunden bei ihrer Arbeit fotografiert wird. Bei Veröffentlichung auf Social Media sollte der Name des Instagramfeeds: monia_hair_make_up unbedingt getaggt werden. Die Anbieterin kann ihre Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Bereits veröffentlichte Fotos, auf denen die Anbieterin zu sehen ist, sind im Fall eines Widerrufs unverzüglich zu löschen.
13. Datenschutz
13.1 Der Kunde kann die Datenschutzbestimmungen auf der Homepage unter "Datenschutz" finden.
13.2 Die Datenschutzbestimmungen für Brautstylings sind gemäß §14 des Brautstyling Vertrags und den geltenden Datenschutzgesetzen geregelt.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
15. Schlussbestimmung
15.1 Der Vertrag tritt in Kraft mit Bezahlung der jeweiligen gebuchten Dienstleistung auf das auf der Rechnung bezeichnete Konto der Anbieterin.
15.2 Die Ausfertigung dieses Vertrags liegt allen Vertragspartnern gleichlautend vor. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Anbieterin.
15.3 Sämtliche vertragliche Ansprüche des Kunden gegen die Anbieterin verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer groben fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
16.) ABGs -> geltend bei Buchung des Brautstylings
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Brautstyling Vertrag §1 Gegenstand des Vertrags
- (1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Tätigkeit der Auftragnehmerin zum vertraglich vereinbarten Zweck. Die Tätigkeit umfasst einen Probetermin mit Vorbesprechung, Planung und Durchführung von Styling und Make-up. Am Hochzeitstag wird das am Probetermin vereinbarte Styling umgesetzt.
- (2) Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin zustande.
- (3) Der Vertrag gilt für alle vereinbarten Leistungen, für nachträglich schriftlich dazu gebuchten Leistungen sowie für Spontanleistungen i.S.d. § 4 Abs. 4.
§2 Anzahlung - Die Auftraggeberin hat bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 199,- EUR auf das Konto der Auftragnehmerin zu leisten. Diese wird unbeschadet § 5 sofort fällig.
- §3
Leistungen der Auftragnehmerin am Probetermin - (1) Die Auftragnehmerin vereinbart mit der Auftraggeberin einen Probetermin. Dieser findet ca. vier bis sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin statt.
- (2) Beim Probetermin erfolgt die Vorbesprechung, das Testen, Umsetzen und Auswählen von Makeup und Hairstyling für den Hochzeitstermin. Das Ergebnis wird in schriftlicher und/oder fotografischer Form festgehalten.
- (3) Der Probetermin ist auf 2,5 Stunden festgelegt und ist zu vergüten. Die Vergütung ist auf 299,- EUR festgelegt. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit EUR 39,00 berechnet. Die Mehrkosten sind 14 Tage nach Rechnungseingang per Banküberweisung oder Paypal zu zahlen.
- (4) Falls das Hochzeitsstyling kurzfristig gebucht wird, kann der Probetermin in Absprache auch wenige Wochen/Tage vor der Hochzeit stattfinden. Alle anderen Regelungen/ Stornierungsbedingungen gelten weiterhin wie in diesem Vertrag beschrieben.
- (5) Nicht im Preis enthalten sind Clip-in-Extensions und Brautschmuck. Diese können auf Wunsch gekauft werden und sind von einer Rückgabe ausgeschlossen. Der Preis der Extensions variiert durch Länge, Farbe und Gewicht und kann daher vorab nicht benannt werden.
- (6) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Probetermine zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. Eine Terminänderung wird so früh wie möglich mitgeteilt.
- (7) Die Auftragnehmerin kann den Probetermin in Absprache mit der Auftraggeberin verschieben.
(8) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, nach einem erfolgten Probetermin das Styling der Auftraggeberin für den Hochzeitstermin abzulehnen. In diesem Fall kann sie vom Vertrag zurückzutreten. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich hierüber zu informieren. Der Vergütungsanspruch für den Probetermin bleibt hiervon unberührt.
§4
Leistungen der Auftragnehmerin am Hochzeitstermin
- (1) Die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung ist das am Probetermin vereinbarte Styling. Änderungswünsche vom Styling sind unbeschadet Abs. 3 und 4 grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen.
- (2) Die Parteien vereinbaren, dass die Leistung i.S.d. § 1 Abs. 1 von der Auftragnehmerin am Hochzeitstag durchgeführt und von der Auftraggeberin durch den angegebenen Gesamtbetrag auf das ihr angegebene Konto als Honorar entlohnt wird. Durch die Abnahme des Stylings am Hochzeitstag ist die Vertragsleistung erfüllt. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist ausgeschlossen.
- (3) Auf Wunsch der Auftraggeberin können weitere Dienstleistungen – je nach Verfügbarkeit der Auftragnehmerin – nach Vertragsabschluss hinzugebucht werden. Dies ist der Auftragnehmerin rechtzeitig vorab mitzuteilen.
- (4) Die Ausführung von Spontanleistungen am Hochzeitstermin liegt im Ermessen der Auftragnehmerin. Hierbei berücksichtigt die Auftragnehmerin die Art der Spontanleistungen und die für eine ordnungsgemäße Leistungsausführung verbleibende Zeit. Ein Anspruch der Auftraggeberin auf Durchführung einer Spontanleistung wird hierdurch nicht begründet.
- (5) Nachträglich hinzugebuchte Leistungen und Spontanleistungen werden der Auftraggeberin nachträglich in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür richten sich nach den Preisangaben gemäß § 5 Abs. 1.
§5
Preise und Zahlungsbedingungen
- (1) Die Preise für das Brautstyling und evtl. zusätzliche Stylings sowie die anfallenden Fahrt-/ und Nebenkosten richten sich nach der aktuell, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gültigen Preisliste (Hochzeit_Infoblatt). Das beigefügte Urban Bride Paper ist Bestandteil dieses Vertrages.
- (2) Das Honorar für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist im Voraus zu entrichten. Dieses ist spätestens 7 Tage vor dem Hochzeitstermin per Banküberweisung zu zahlen. Für die Pünktlichkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Gutschrift des Betrags auf das Konto der Auftragnehmerin an. Nachträglich hinzugebuchte Leistungen oder Spontanleistungen sind 14 Tage nach Rechnungseingang per Banküberweisung zu zahlen.
- §6
Pflichten der Vertragsparteien - (1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Auftragsleistungen nach bestem Wissen und Können unter Berücksichtigung der Interessen der Auftraggeberin an der vereinbarten Styling-Location auszuführen.
- (2) Alle Werkzeuge und Produkte werden von der Auftragnehmerin hygienisch gehalten. Alle Produkte der Auftragnehmerin sind dermatologisch getestet. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden.
- (3) Alle Allergien und Unverträglichkeiten der Auftraggeberin und/oder deren Gästen müssen der Auftragnehmerin vor dem Vertragsabschluss rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Risiken von allergischen Reaktionen auf Makeup- und Pflegeprodukte, die von der Auftragnehmerin während des Probetermins oder am Hochzeitstermin verwendet wurden, trägt die Auftraggeberin. Sollte die Auftraggeberin von Unverträglichkeiten wissen und eigene Makeup-Produkte besitzen, die auf sie abgestimmt sind, können diese auf Wunsch der Auftraggeberin zur Leistungsausführung verwendet werden. Dies ist der Auftraggeberin vor Leistungsausführung rechtzeitig mitzuteilen.
- §7
Leistungsverzögerungen, Rücktritt der Auftragnehmerin und Rückerstattung, Annahmeverzug - (1) Leistungsverzögerungen und -ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, welche sich auch bei Beachtung der äußersten Sorgfalt nicht verhindern lassen, sind von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten (etwa Staus, Streiks, Autounfall, Schneesturm). Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Leistungen um die Dauer des behinderten Ereignisses zu verschieben.
- (2) Kann die Leistung am Hochzeitstag aus Gründen im Sinne des § 7 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Dasselbe gilt im Fall einer Erkrankung der Auftragsnehmerin. Etwaige bereits
erbrachte Gegenleistungen mit Ausnahme der Anzahlung i.S.d. § 2 sind zurückzuerstatten.
- (3) Erscheint die Auftraggeberin nicht zu einem vereinbarten Termin oder verspätet sie sich derart, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin nicht mehr möglich ist, steht der Auftragnehmerin eine Ausfallpauschale in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises der gebuchten Leistung zu.
§8 Unmöglichkeit der Leistungserbringung/Krankheit
- (1) Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung entsprechend den in § 7 Abs. 1 genannten Gründen oder im Fall einer Erkrankung besteht keine Pflicht der Auftragnehmerin einen Ersatz für die vereinbarte Leistung zu besorgen. Die Auftraggeberin bemüht sich jedoch nach bestem Wissen und Können um die Besorgung eines Ersatzes.
- (2) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die durch die Ersatzbesorgung entstehenden Mehrkosten.
§9 Vertragsstornierung und Ausfallhonorar
- (1) Bei einer Stornierung des vereinbarten Auftrags (inkl. aller vereinbarten Zusatzleistungen und Nebenkosten) durch die Auftragsgeberin hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Ausfallhonorar nach den nachfolgenden Bestimmungen.
- a) Stornierung ab Vertragsunterzeichnung:
- bis zu 3 Monate vorher – 25% des Auftragswertes
- bis zu 2 Monate vorher – 50% des Auftragswertes
- bis zu 14 Tage vorher – 75% des Auftragswertes
- bis zu 3 Tage vorher – 100% des Auftragswertes
- b) Der übrige, im Voraus bereits gezahlte Gesamtpreis ist der Auftraggeberin durch
- a) Stornierung ab Vertragsunterzeichnung:
die Auftragnehmerin 14 Tage nach Stornierung zurückzuerstatten. Hiervon ausgenommen ist die Anzahlung von 199,- EUR.
• (2) Eine Stornierung hat in Textform (WhatsApp, E-Mail) oder schriftlich zu erfolgen.
§10 Außerordentliche Kündigung
Die Auftragnehmerin hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
§11 Gewährleistungsausschluss und Haftung
- (1) Ein Anspruch auf etwaige Mängelgewährleistungsrechte der Auftraggeberin ist
- ausgeschlossen.
- (2) Unbeschadet dessen haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Auftragnehmerin, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen beruhen.
- (3) Bei von der Auftragnehmerin Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet die Auftragnehmerin bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
- (4) Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen.
§12
Sonderreglung Stornierung und Umbuchung gegen ,,Covid-19'' - Sollte die vereinbarte Leistung bzw. die Hochzeit nicht stattfinden können, da die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aufgrund Covid-19 es nicht anders zulassen (etwa bei einem Lockdown oder bei Kontaktbeschränkungen) kann die vereinbarte Leistung je nach Möglichkeit und Verfügbarkeit auf einen späteren Termin umgebucht werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. § 8 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt.
- §13
Anfertigung & Verwendung von Bildmaterial - (1) Die Auftraggeberin erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin Fotos von der Auftraggeberin mit Partner und ihrer an ihr/ihnen ausgeführten Dienstleistung anfertigt, verarbeitet und speichert. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Fotos zur Eigenwerbung (Homepage, Social Media, Instagram, Flyer, usw.) vorbehaltlich eines späteren Widerrufs gemäß Absatz 3 zu nutzen.
- (2) Die Einverständniserklärung hierzu wurde im Zusammenhang mit dem Auftrag separat unterschrieben (siehe oben).
- (3) Die Auftraggeberin kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft schriftlich widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
• (4) Die Auftragnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass sie am Hochzeitstag vom Fotografen oder den Hochzeitsgästen bei ihrer Arbeit fotografiert wird. Vor Veröffentlichung der Fotos etwa im Internet oder Social Media Plattformen, auf denen die Auftragnehmerin zu sehen ist, hat die Auftraggeberin die Einwilligung der Auftragnehmerin einzuholen. Im Fall einer Einwilligung hat die Auftragnehmerin bei veröffentlichen Fotos die Auftragnehmerin namentlich zu nennen und, sofern die Plattform dies ermöglicht, entsprechend zu verlinken. Die Auftragnehmerin kann ihre Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Bereits veröffentliche Fotos, auf denen die Auftragnehmerin zu sehen ist, sind im Fall eines Widerrufs unverzüglich zu löschen.
§14 Datenverarbeitung und Datenschutz
- (1) Die Vertragspartner werden ohne schriftliche Einwilligung keine Anschriften,
- Telefonnummern oder andere persönliche Daten an Dritte weitergeben.
- (2) Die Auftragnehmerin erhebt zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen folgende Daten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, gesundheitsbezogene Daten (Hauterkrankungen, Allergien) und Fotos von Kunden, auf denen ihre Arbeit zu sehen ist. Die erhobenen Daten stellen die Qualität und Legitimation der Arbeit sicher und dienen zur Kontaktaufnahme und Terminfindung, sowie zur Planung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Das berechtigte Interesse der Speicherung durch die Auftragnehmerin liegt bei beiden Vertragsparteien.
- (3) Die Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben, außer der Kunde wünscht eine Datenübertragung gemäß § 20 DSGVO. Die Auftraggeberin ist gemäß §15 DSGVO jederzeit berechtigt, die eigenen persönlichen Daten, die bei der Auftragnehmerin gespeichert sind, einzusehen. Außerdem ist die Auftraggeberin gemäß §16 DSGVO jederzeit berechtigt, die Berichtigung fehlerhafter Daten zu verlangen. Nach § 18 DSGVO kann die Auftraggeberin jederzeit eine eingeschränkte Verarbeitung ihrer Daten verlangen. Gemäß § 17 DSGVO kann die Auftraggeberin jederzeit die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
- (4) Die Auftragnehmerin hat ein berechtigtes Interesse, einzelne personenbezogene Daten für den Fall eines Rechtsstreits zu speichern. Der Auftragnehmerin ist außerdem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten für das zuständige Finanzamt zehn Jahre zu speichern. Die Auftraggeberin hat nach § 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Relevante Daten werden auf Wunsch an einen anderen Makeup Artist weitergeleitet. Nach § 77 DSGVO kann die Auftraggeberin jederzeit eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtspflichtbehörde einreichen.
- (5) Die Auftraggeberin hat das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten durch die Auftragnehmerin nicht zuzustimmen. Da die Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung oben genannter personenbezogener Daten angewiesen ist, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme der Dienstleistung durch die Auftragnehmerin ausschließen.
• (6) Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages versichert die Auftraggeberin der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten durch die Auftragnehmerin zuzustimmen und über ihre Rechte belehrt worden zu sein.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§16 Schlussbestimmung
- (1) Der Vertrag tritt in Kraft mit beiderseitiger Unterzeichnung und einer Anzahlung von
- EUR 199,- auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Auftragnehmerin.
- (2) Die Ausfertigung dieses Vertrags liegt allen Vertragspartnern gleichlautend vor. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
- (3) Sämtliche vertragliche Ansprüche der Auftraggeberin gegen die Auftragnehmerin verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer groben fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.